Besuchen Sie uns am 13. Juni: Hattinger Gesundheitstag
Thomas Bratzke
Inhaber Badwünsche
In meinem Showroom kommt die Frage nach einer Förderung barrierefreies oder barrierearmes Bad oft. Manchmal vorsichtig, manchmal mit einem zerknitterten Schreiben aus der Pflegekasse in der Hand, manchmal als allerletzter Satz im Gespräch, wenn der Mut zur eigentlichen Frage fast aufgebraucht ist:
„Geht das auch mit Förderung?“
Die ehrliche Antwort lautet: Ja. Aber nicht so, wie viele denken.
Wer in Nordrhein-Westfalen ein Bad umbauen will, das man im Alter, mit Pflegegrad oder mit einer Bewegungseinschränkung gut nutzen kann, hat nicht eine Förderung. Sondern einen ganzen Werkzeugkasten. Und je nachdem, in welcher Situation Sie gerade stecken, greifen unterschiedliche Werkzeuge.
Diesen Werkzeugkasten öffne ich hier einmal. Nicht im Behördendeutsch. So, wie ich es im Beratungsgespräch erkläre. Am Ende soll bei Ihnen eine klare Vorstellung davon stehen, was bei Ihnen funktioniert und was nicht.
Und noch etwas… Sie können mich auch jederzeit kontaktieren und ich schaue, wie ich Ihnen bei allem helfen kann.
Ich bin Thomas Bratzke, seit 25 Jahren Fliesenleger, seit einigen Jahren Badplaner, mit Showroom in Hagen. Badwünsche ist meine Marke, wo ich Badezimmer und barrierefreie Bäder im Design plane und handwerklich umsetze.
Im Beratungsalltag merke ich, dass die Förderungen teils kompliziert sind und Menschen verschrecken. Manchmal hält sie gar Menschen davon ab, überhaupt anzufangen. Das ist schade. Denn häufig steht zwischen einem alten Bad und einem, das Ihnen wirklich zusteht, weniger Geld, als man glaubt.
Was Sie hier lesen, ist kein Rechtsgutachten. Bei der Umsetzung sollten Sie sich mit einer Wohnberatungsstelle, Ihrer Pflegekasse oder der NRW.BANK direkt abstimmen. Die Zahlen sind auf Stand Mai 2026, können sich aber jederzeit ändern.
Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen, dann diese: In Nordrhein-Westfalen läuft die Finanzierung eines barrierefreien oder barrierearmen Badezimmers fast immer über drei Stellen.
Das BAFA, taucht nur am Rand auf. Sie ist nicht für den Badumbau selbst da, sondern für energetische Maßnahmen, die manchmal mitlaufen. Dazu aber nachhher mehr…
Welche Schublade Sie öffnen, hängt davon ab, in welcher Lebenssituation Sie gerade stecken.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, ist die Pflegekasse fast immer der wirtschaftlich beste Einstieg. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegt bei bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme und Person. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, können daraus bis zu 16.720 EUR werden. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.
Gefördert werden Umbauten, die das Leben zu Hause möglich oder leichter machen: bodengleiche Dusche statt Wanne, Türverbreiterung, fest installierte Haltegriffe, Rampen, Treppenlifte. Auch ein Komplettumbau des Bades fällt darunter, wenn er die Pflegesituation verbessert.
Ein paar Hinweise, die im Alltag oft untergehen:
Ohne Pflegegrad oder wenn das Vorhaben über die Pflegekasse hinausgeht, kommt die KfW ins Spiel. Es gibt zwei Wege.
Der Zuschuss heißt KfW 455-B „Barrierereduzierung“. Sie bekommen zehn Prozent der förderfähigen Kosten zurück, maximal 2.500 EUR pro Wohneinheit, ab einer Mindestinvestition von 2.000 EUR. Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kommt auf 12,5 Prozent und bis zu 6.250 EUR.
Hier etwas Wichtiges, das in vielen älteren Ratgebern fehlt:
Das Programm war zwischen 2024 und April 2026 ausgesetzt. Seit dem 8. April 2026 läuft es wieder, mit einem Jahresbudget von 50 Millionen Euro. Das klingt nach viel, reicht rechnerisch aber nur für etwa 12.500 bis 16.000 Haushalte. Wer 2026 noch einen Zuschuss bekommen will, sollte nicht in Ruhe planen, sondern zügig in den Antrag gehen, sobald die Angebote stehen.
Für den Sanitärbereich verlangt die KfW konkrete Mindestmaße. Der Raum sollte 1,80 mal 2,20 Meter haben, vor jedem Sanitärobjekt 90 mal 120 Zentimeter Bewegungsfläche, eine bodengleiche Dusche, einen rutschhemmenden Boden, ein Waschbecken mit Kniefreiraum und mindestens 48 Zentimetern Tiefe.
Innentüren als Schiebetür oder nach außen aufschlagend. Wenn eine bodengleiche Dusche technisch nicht geht, sind maximal zwei Zentimeter Niveauunterschied erlaubt.
Der Kredit heißt KfW 159 „Altersgerecht umbauen“. Bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Den Kredit gibt es ganzjährig, er ist nicht an ein knappes Jahresbudget gebunden.
Achtung: Zuschuss und Kredit lassen sich nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren. Wer beide Programme will, muss die Kosten sauber auf unterschiedliche Maßnahmen aufteilen.
Wichtig bei beiden Wegen: Antrag vor Auftrag. Wer mit dem Handwerker startet, bevor die KfW-Zusage da ist, schließt sich von der Förderung selbst aus. Eine eng definierte Ausnahme gibt es nur für aufschiebende Bedingungen im Vertrag. Das ist Juristerei für den Einzelfall, nicht der Regelweg. Planungs- und Beratungsleistungen gelten ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn, das heißt: Mit mir am Reißbrett dürfen Sie schon arbeiten, mit dem Handwerker auf der Baustelle noch nicht.
Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ wählt, benötigt zusätzlich am Ende eine „Bestätigung nach Durchführung“. Die kommt von einem Sachverständigen, nicht vom Handwerker.
Auf Landesebene gibt es kein klassisches Bad-Zuschussprogramm. Stattdessen Förderdarlehen, die sich an unterschiedliche Gruppen richten.
Für Selbstnutzer mit kleinerem bis mittlerem Einkommen ist das Programm Eigentumsförderung Modernisierung der NRW.BANK interessant. Zinsgünstige Darlehen bis zu 220 000 EUR, Finanzierungsanteil bis 100 Prozent, Tilgungsnachlass bis zu 50 Prozent. Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus § 13 WFNG NRW. Wer darüber hinausgeht, sich aber trotzdem bei der NRW.BANK günstig finanzieren möchte, kann auf das einkommensunabhängige Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung zurückgreifen. Das umfasst Darlehen zwischen 2.500 und 150.000 EUR und schließt barrierereduzierende Umbauten ausdrücklich ein.
Für Vermieter und Wohnungsunternehmen ist die Mietwohnraumförderung Modernisierung der NRW.BANK das stärkste Instrument im Bestand. Sie wurde zuletzt mit der Änderung der Förderrichtlinie vom 23. März 2026 angepasst.
Beide Wege haben einen gemeinsamen Nenner: Sie laufen über die Hausbank, nicht direkt über die NRW.BANK. Den Antrag bringen Sie also dort vor, wo Sie ohnehin Ihr Konto haben. Und auch hier gilt: vorher anfragen, dann handeln.
Das BAFA fördert nicht das Bad. Es fördert energetische Maßnahmen am Gebäude: Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung. Wer also nicht nur sein Bad umbaut, sondern auch die Heizung modernisiert oder die Außenwand dämmt, kann das BAFA-Geld zusätzlich abrufen. Der Grundfördersatz liegt typischerweise bei 15 Prozent, die Mindestinvestition bei 300 EUR brutto.
Doppelförderung derselben Position ist ausgeschlossen. Eine saubere Trennung der Gewerke und Rechnungen dagegen ist erlaubt und sinnvoll. Wenn Sie unsicher sind, ob sich BAFA für Ihr Projekt lohnt, ist ein Energieeffizienz-Experte der richtige Gesprächspartner. Das ist eine andere Welt als das Badthema, aber sie kann angrenzend einiges bewegen.
Wenn ich diesen ganzen Text auf einen einzigen Gedanken reduzieren müsste, wäre es dieser:
Den Antrag stellen Sie, bevor der Auftrag rausgeht.
Pflegekasse, KfW, BAFA, NRW.BANK. Alle wollen das so. Wer den Handwerker beauftragt, das Material bestellt, den Vertrag unterschreibt, bevor die Förderzusage in der Schublade liegt, kann sich anschließend die Förderung in den meisten Fällen sparen. Der häufigste Fehler in der Beratung ist nicht fehlende Berechtigung. Es ist die falsche Reihenfolge.
Was bedeutet das praktisch?
Sie sammeln zuerst die Angebote. Sauber, positionsgenau. Boden, Dusche, Sanitärobjekte, Tür, Elektro, eventuell Nebenarbeiten und energetische Komponenten sind getrennt aufgelistet. Damit kann jede Förderstelle hinterher das Stück sehen, das sie braucht.
Dann stellen Sie den Antrag oder die Anträge. Dann warten Sie auf die Zusage. Dann unterschreiben Sie beim Handwerker.
In dieser Reihenfolge.
Damit Sie eine Vorstellung haben, worüber wir reden, wenn wir „barrierearm“ oder „barrierefrei“ sagen. Die Wörter klingen ähnlich, beschreiben aber drei unterschiedliche Stufen.
Barrierearm ist der häufige Fall im Bestand. Einzelne Hindernisse werden abgebaut. Aus der Badewanne wird eine bodengleiche Dusche. Die Tür wird breiter. Haltegriffe werden gesetzt. Der Boden bekommt eine rutschhemmende Oberfläche. Das reicht für viele Pflegekassen-Anträge und für die KfW-Einzelmaßnahme.
Vollständig barrierefrei orientiert sich an der DIN 18040-2. Die Norm verlangt genug Bewegungsfläche, nutzbare Sanitärobjekte, ausreichend breite Türen, klare Anforderungen an Höhe und Erreichbarkeit. Diese Stufe ist relevant, wenn die Förderung den Standard „Altersgerechtes Haus“ verlangt.
Rollstuhlgerecht ist die nächste Stufe darüber. Strengere Anforderungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung. Technisch anspruchsvoller, manchmal mit höherer Förderquote belohnt.
Welche Stufe für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation und Ihrer Perspektive ab. Wer heute fit ist und das Bad früh anpasst, fährt mit „barrierearm“ gut. Wer den nächsten Lebensabschnitt fest im Blick hat, denkt eher in Richtung DIN.
Eine kurze Orientierung, mit welcher Kombination ich in der Beratung am häufigsten lande.
Ein Hinweis am Rand: Die Pflegekasse prüft, ob ein anderer Träger vorrangig zuständig ist. Unfallversicherung, Rentenversicherung. Das ist kein Grund, nicht anzufragen. Es ist ein Grund, früh nachzufragen.
Ein barrierefreies Bad ist keine Pflegelösung. Es ist eine Entscheidung für mehr Selbstständigkeit, manchmal über Jahre und Jahrzehnte. Wer früh umbaut, lebt länger eigenständig zu Hause. Wer wartet, bis der Notfall kommt, baut unter Druck. Schneller, teurer, oft weniger durchdacht.
Förderung nimmt einen Teil des finanziellen Drucks raus und macht aus einer Irgendwann-Entscheidung eine Jetzt-Entscheidung. Das ist mehr wert als jeder Euro auf dem Konto.
Eine Kundin hat im letzten Frühjahr zu mir gesagt: „Ich habe gar nicht gewusst, dass das Bad das war, was mir gefehlt hat.“ Sie hatte vorher überlegt, umzuziehen, in eine Wohnung mit Aufzug. Nach dem Umbau war das Thema vom Tisch.
Solche Sätze sind der Grund, warum ich mich mit Pflegekassen-Formularen und KfW-Merkblättern beschäftige.
Wenn Sie für Ihre Situation eine Einordnung möchten, machen Sie einen Termin bei mir und kommen Sie gern in den Showroom in Hagen. Bringen Sie mit, was Sie haben: einen Grundriss, Fotos, ein Schreiben der Pflegekasse, einen alten Kostenvoranschlag. Wir schauen es uns gemeinsam an.
Falls Sie sich vorher unabhängig orientieren möchten, hilft eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung listet anerkannte Anlaufstellen für ganz Deutschland.
Falls der Weg zu mir zu weit oder der Schritt noch zu groß ist: Ein Anruf oder eine kurze Mail genügt. Ich melde mich zurück, oft am selben Tag.
Förderung erspart Ihnen nicht das Nachdenken. Aber wenn Sie wissen, wo Sie stehen, wird aus einer großen Frage eine machbare Reihenfolge. Mehr braucht es am Anfang gar nicht.
Ihr Thomas Bratzke
Automated page speed optimizations for fast site performance